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Termine und Fristen

Fristen und Termine beim Finanzamt

Für Privatpersonen und Unternehmen gilt, dass grundsätzlich zum 30.05. eines jeden Kalenderjahres Steuererklärungen beim Finanzamt eingereicht werden müssen. Hierzu zählen beispielsweise:

 

  • Einkommensteuererklärung

  • Umsatzsteuererklärung

  • Gewerbesteuererklärung

  • Körperschaftsteuererklärung

Abgabefristen für Steueranmeldungen und Steuerzahltermine*

Umsatzsteuer-Voranmeldung


  • Meldepflicht monatlich: spätestens am 10. eines Monats
  • Meldepflicht vierteljährlich: 10.01. / 10.04. / 10.07. / 10.10. 
  • Meldepflicht jährlich: einen Monat nach Abgabe der Jahressteuererklärung  

 

Durch Beantragung einer Dauerfristverlängerung verzögern sich die genannten Fristen um einen Monat.

Lohn- und Kirchensteuer

 

  • Zahlung monatlich: jeweils am 10. eines Monats
  • Zahlung vierteljährlich: 10.01. / 10.04. / 10.07. / 10.10.
  • Zahlung jährlich: 10.01.

Einkommen- und Kirchensteuer

 

  • Zahlung vierteljährlich: 10.03. / 10.06. / 10.09. / 10.12. 

Körperschaftsteuer

 

  • Zahlung vierteljährlich: 10.03. / 10.06. / 10.09. / 10.12. 

 

Gewerbesteuer

 

  • Zahlung vierteljährlich: 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.

 

* Bei allen Angaben handelt es sich um eine exemplarische Aufstellung ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Für Fehler oder Kosten durch fehlerhafte oder fehlende Angaben wird keine Haftung übernommen. Alle Angaben sind ohne Ge­währ.

 
 
 
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